Zahnversicherung im Krankenkassen Vergleich
Zahnpflege, Zahnkorrektur und Zahnersatz: Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter, Tarif und Annahmebedingungen. Wir erfassen Ihren Bedarf und prüfen passende Möglichkeiten.
Hinweis VVG: Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Leistungen, Prämien und Annahmebedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Je nach Produkt können Gesundheitsfragen, Wartefristen, Leistungslimiten, Ausschlüsse oder Vorbehalte gelten. Ein Abschluss ist erst nach Prüfung und Annahme durch den Versicherer verbindlich.
Zusatzversicherungen vergleichen
Wählen Sie aus, welche Zusatzversicherungen Sie prüfen möchten. Wir vergleichen passende Möglichkeiten und melden uns mit den nächsten Schritten.
Damit der Vergleich sinnvoll ist, erfassen wir zuerst Ihren Bedarf und Ihre Ausgangslage.
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- Für wenSchritt 1: Für wen
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Schritt 1 von 4 · Für wen
Hinweis VVG: Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Je nach Anbieter und Tarif können Gesundheitsfragen, Wartefristen, Leistungslimiten, Ausschlüsse oder Vorbehalte gelten. Ein Angebot der FINWIWO AG.
Was bei dieser Zusatzversicherung zählt
Zahnpflege und Prophylaxe
Viele Tarife sehen anteilige Leistungen für Dentalhygiene, Kontrollen und einfache Behandlungen vor. Konkrete Bedingungen sind tarifabhängig.
Zahnkorrektur (Kieferorthopädie)
Zahnspangen für Kinder und Erwachsene können je nach Tarif anteilig versichert sein. Wartefristen und Limiten sind möglich.
Zahnersatz
Kronen, Brücken oder Implantate können tarifabhängig anteilig erstattet werden. Die Bedingungen unterscheiden sich stark zwischen Anbietern.
Kinder und Familien
Familienorientierte Tarife können sinnvoll sein, wenn Kinder mitversichert werden. Eine persönliche Prüfung hilft bei der Auswahl.
Worauf Sie bei der Prüfung achten sollten
- Erfasste Leistungen
Prüfen Sie, welche Behandlungen (Pflege, Korrektur, Ersatz) im Tarif enthalten sind.
- Wartefristen und Limiten
Wartefristen und jährliche oder mehrjährige Limiten variieren je nach Anbieter und Tarif.
- Gesundheitsfragen
Bei Zahnzusatzversicherungen können Gesundheitsfragen, Zahnstatus oder zahnärztliche Vorbefunde abgefragt werden.
- Wechsel und Kündigung
Bestehende Zahnzusatzversicherungen sollten erst gekündigt werden, wenn eine neue Police schriftlich angenommen wurde.
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Häufige Fragen
Übernimmt die Grundversicherung Zahnbehandlungen?
Die Grundversicherung (KVG) deckt Zahnbehandlungen nur in eng definierten Ausnahmefällen, etwa bei nicht vermeidbaren Erkrankungen des Kausystems oder als Folge von Unfällen mit Unfalldeckung. Reguläre Zahnpflege, Korrekturen oder Zahnersatz sind in der Regel über Zusatzversicherungen abzudecken.
Was kann eine Zahnzusatzversicherung leisten?
Je nach Tarif können anteilige Leistungen für Prophylaxe, Dentalhygiene, Korrekturen und Zahnersatz vorgesehen sein. Erstattungsquoten, Limiten und Wartefristen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.
Gelten Wartefristen?
Viele Zahnzusatzversicherungen sehen Wartefristen vor, insbesondere für umfangreichere Behandlungen. Eine frühzeitige Prüfung ist sinnvoll.
Wann sollte ich eine Zahnversicherung abschliessen?
Möglichst dann, wenn keine grösseren Zahnprobleme bekannt sind. Bestehende Befunde können zu Vorbehalten oder zur Ablehnung des Antrags führen.
Was gilt für Kinder?
Für Kinder kann eine Zahnversicherung sinnvoll sein, insbesondere im Hinblick auf spätere Korrekturen. Bedingungen, Wartefristen und Limiten sind je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich.
Für die obligatorische Grundversicherung (KVG) nutzen Sie bitte unseren Prämienrechner. Diese Seite betrifft Zusatzversicherungen (VVG). Ein Abschluss ist erst nach Prüfung und Annahme durch den Versicherer verbindlich.

