Spitalzusatzversicherung im Krankenkassen Vergleich
Allgemein, halbprivat, privat oder Flex: Spitalzusatzversicherungen unterscheiden sich je nach Anbieter, Tarif und Annahmebedingungen. Wir erfassen Ihren Bedarf und prüfen passende Möglichkeiten.
Hinweis VVG: Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Leistungen, Prämien und Annahmebedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Je nach Produkt können Gesundheitsfragen, Wartefristen, Leistungslimiten, Ausschlüsse oder Vorbehalte gelten. Ein Abschluss ist erst nach Prüfung und Annahme durch den Versicherer verbindlich.
Zusatzversicherungen vergleichen
Wählen Sie aus, welche Zusatzversicherungen Sie prüfen möchten. Wir vergleichen passende Möglichkeiten und melden uns mit den nächsten Schritten.
Damit der Vergleich sinnvoll ist, erfassen wir zuerst Ihren Bedarf und Ihre Ausgangslage.
- Kostenlos & unverbindlich
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- Persönliche Beratung
- Datenschutz nach Schweizer DSG
- Für wenSchritt 1: Für wen
- LeistungenSchritt 2: Leistungen
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Schritt 1 von 4 · Für wen
Hinweis VVG: Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Je nach Anbieter und Tarif können Gesundheitsfragen, Wartefristen, Leistungslimiten, Ausschlüsse oder Vorbehalte gelten. Ein Angebot der FINWIWO AG.
Was bei dieser Zusatzversicherung zählt
Allgemein, halbprivat, privat oder Flex
Die Spitalklasse bestimmt unter anderem Zimmerkomfort, Arztwahl und Spitalwahl. Welche Klasse für Sie passt, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Bedarf ab.
Freie Spitalwahl
Halbprivate und private Tarife können freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz und Behandlung durch Beleg- oder Chefarzt vorsehen. Konkrete Bedingungen sind tarifabhängig.
Gesundheitsfragen möglich
Anbieter können Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte einbringen oder einen Antrag ablehnen. Eine persönliche Prüfung lohnt sich.
Wartefristen prüfen
Für bestimmte Leistungen können Wartefristen gelten. Frühzeitig prüfen ist sinnvoll.
Worauf Sie bei der Prüfung achten sollten
- Spitalklasse und Komfort
Welcher Komfort und welche Wahlfreiheit sind Ihnen wichtig? Bedarf vor Tarif klären.
- Anerkannte Spitäler
Klären Sie, welche Spitäler und Behandlungsformen der jeweilige Tarif abdeckt.
- Annahmebedingungen
Gesundheitsfragen, Vorbehalte und Aufnahmealter unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.
- Kombination mit Grundversicherung
Die Spitalzusatzversicherung ergänzt die Grundversicherung (KVG). Beide sollten bedarfsgerecht aufeinander abgestimmt sein.
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Häufige Fragen
Was deckt die Grundversicherung im Spital?
Die obligatorische Grundversicherung (KVG) deckt den Aufenthalt in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals im Wohnkanton. Mehrkomfort, freie Spitalwahl ausserhalb des Wohnkantons oder Behandlung durch Belegarzt sind über Zusatzversicherungen möglich.
Was ist der Unterschied zwischen halbprivat und privat?
Halbprivate Tarife sehen in der Regel ein Zweibettzimmer und Behandlung durch Belegarzt vor. Private Tarife sehen typischerweise Einzelzimmer und Chefarztbehandlung vor. Konkrete Leistungen, Wahlfreiheiten und Bedingungen sind tarifabhängig.
Was sind Flex-Modelle?
Flex-Modelle erlauben Versicherten, sich vor einem Spitalaufenthalt zwischen verschiedenen Klassen zu entscheiden. Die genauen Modalitäten unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.
Gelten Gesundheitsfragen und Wartefristen?
Spitalzusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Anbieter können Gesundheitsfragen stellen und Wartefristen vorsehen. Eine Annahme ist nicht garantiert.
Wann sollte ich eine Spitalzusatzversicherung abschliessen?
Zusatzversicherungen werden in der Regel umso leichter angenommen, je jünger und gesünder die antragstellende Person ist. Bestehende Policen sollten erst gekündigt werden, wenn eine neue schriftlich angenommen wurde.
Für die obligatorische Grundversicherung (KVG) nutzen Sie bitte unseren Prämienrechner. Diese Seite betrifft Zusatzversicherungen (VVG). Ein Abschluss ist erst nach Prüfung und Annahme durch den Versicherer verbindlich.

