Ratgeber · Schwangerschaft 2026

Schwangerschaft & Krankenkasse, was zahlt die Versicherung wirklich?

Schwangerschaft und Geburt kosten in der Schweiz zwischen CHF 5'000 und CHF 12'000. Die gute Nachricht: Die Grundversicherung übernimmt fast alles, und ab der 13. Woche entfallen Franchise und Selbstbehalt sogar komplett. Dieser Guide erklärt, welche Leistungen gedeckt sind, was Sie selbst zahlen und worauf werdende Eltern achten müssen.

Ab 13. SSW: Keine Franchise7 Kontrollen + 2 Ultraschall gedecktCHF 150 Geburtsvorbereitung inklusive

Grundversicherung

Schwangerschaft, alle Leistungen der Grundversicherung

Das KVG (Krankenversicherungsgesetz) und die KLV regeln, welche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt gedeckt sind. Die Grundversicherung übernimmt praktisch alle medizinisch notwendigen Leistungen.

LeistungGedecktDetails
Vorsorgeuntersuchungen7 KontrollenBlutbild, Urin, Blutdruck, Gewicht, kindliche Herztöne
Ultraschall2 Untersuchungen1× Ersttrimester mit Nackenfaltenmessung, 1× Organscreening
Zusätzliche KontrollenBei RisikoBei Risikoschwangerschaft: so viele wie medizinisch nötig
GeburtsvorbereitungskursCHF 150Muss von einer Hebamme geleitet sein
Geburt im SpitalJaAllgemeine Abteilung im Listenspital
Geburt im GeburtshausJaMuss auf der kantonalen Spitalliste stehen
HausgeburtJaMit frei praktizierender Hebamme
KaiserschnittJaMedizinisch indiziert; Wunschkaiserschnitte meist auch gedeckt
Hebammen-Nachsorge10–16 BesucheInnerhalb 56 Tagen nach Geburt
Stillberatung3 SitzungenIBCLC-zertifiziert
MedikamenteJaOhne Franchise ab 13. SSW

Quelle: BAG (Bundesamt für Gesundheit), KLV.

Franchise-Befreiung

Ab wann zahlen Sie nichts mehr?

Ein einzigartiger Vorteil der Schweizer Grundversicherung: In einem definierten Zeitraum entfallen Franchise und Selbstbehalt komplett.

Phase 1: SSW 1 bis 12

  • Schwangerschaftsspezifische Leistungen: ohne Franchise
  • Allgemeine medizinische Behandlungen: MIT Franchise und Selbstbehalt

Phase 2: Ab SSW 13 bis 8 Wochen nach Geburt

  • ALLES ohne Franchise und Selbstbehalt
  • Auch Behandlungen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben
  • Gilt für Grundversicherung, unabhängig von Franchise-Höhe

Tipp: Planbare Behandlungen wenn möglich ab SSW 13 einplanen, dann zahlen Sie weder Franchise noch Selbstbehalt.

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Timeline

Die 7 Vorsorgeuntersuchungen

Der SGGG-Standard sieht 7 Kontrollen und 2 Ultraschalluntersuchungen vor, alle über die Grundversicherung gedeckt.

  1. 1

    SSW 6–8

    Erste Kontrolle, Blutentnahme, Blutgruppe, allgemeine Untersuchung

  2. 2

    SSW 11–13

    Ersttrimester-Screening, 1. Ultraschall, Nackenfaltenmessung

  3. 3

    SSW 16–18

    Kontrolle, Herztöne des Kindes, Bluttests

  4. 4

    SSW 20–22

    Grosser Ultraschall, Organscreening

  5. 5

    SSW 24–28

    Glucosetest (Schwangerschaftsdiabetes), Blutdruckkontrolle

  6. 6

    SSW 30–34

    Lage des Kindes, Geburtsplanung, evtl. Geburtsanmeldung

  7. 7

    SSW 36–40

    Letzte Kontrollen, CTG, wöchentlich möglich

Pränataldiagnostik

Welche Tests zahlt die Krankenkasse?

Pränataldiagnostik ist teilweise gedeckt, bei erweiterten Tests zahlen Sie oft selbst.

TestGedeckt?BedingungKosten selbst
NackenfaltenmessungJaIm Rahmen der 2 Ultraschall
ErsttrimestertestJaRoutinemässig
NIPT (nicht-invasiver Pränataltest)BedingtNur bei Risiko >1:1000CHF 510–750
Erweiterter NIPTNein+CHF 350
Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung)JaBei medizinischer Indikation
ChorionzottenbiopsieJaBei medizinischer Indikation

Geburtsort

Wo gebären? 3 Optionen im Vergleich

Ob Spital, Geburtshaus oder zu Hause, die Grundversicherung deckt alle drei Varianten. Entscheidend ist Ihre persönliche Situation und der medizinische Verlauf.

Maximale Sicherheit

Spital

3 bis 5 Tage Aufenthalt. Vollausstattung mit Neonatologie. Ideal bei Risikoschwangerschaft. Auf der allgemeinen Abteilung im Listenspital des Wohnkantons vollständig gedeckt.

CHF 8'000–12'000 (gedeckt)

Persönlich & familiär

Geburtshaus

1 bis 3 Tage Aufenthalt. Hebammengeleitet, familiäre Atmosphäre. Nur bei komplikationsfreier Schwangerschaft. Muss auf kantonaler Spitalliste stehen.

CHF 5'000–8'000 (gedeckt)

In vertrauter Umgebung

Hausgeburt

Hebamme kommt zu Ihnen nach Hause. Nur bei komplikationsfreier Schwangerschaft und Nähe zum nächsten Spital. Frei praktizierende Hebamme, gedeckt durch Grundversicherung.

CHF 3'000–5'000 (gedeckt)

Ambulante Geburt: Wenn alles gut verläuft, können Sie 4 bis 6 Stunden nach der Geburt nach Hause. Die Hebamme betreut Sie danach zu Hause. Auch ambulante Geburten sind vollständig gedeckt.

Wochenbett

Hebamme und Nachsorge, was zahlt die Krankenkasse?

Nach der Geburt begleitet Sie die Hebamme zu Hause. Alles über die Grundversicherung gedeckt.

SituationHausbesucheZeitraum
Normale Geburtmax. 1056 Tage nach Geburt
Kaiserschnittmax. 1656 Tage nach Geburt
Erstgebärendemax. 1656 Tage nach Geburt
Mehrlingsgeburtmax. 1656 Tage nach Geburt

Erste 10 Tage

Bis zu 5x zusätzlicher zweiter Besuch pro Tag möglich, wenn medizinisch nötig.

Stillberatung

3 Sitzungen bei IBCLC-zertifizierter Beraterin.

Schwangerschafts-Check

Ist Ihre Krankenkasse optimal eingestellt?

Wir prüfen kostenlos, ob Sie und Ihr Baby ideal versichert sind.

Unser Berater analysiert Ihre aktuelle Versicherungssituation. 100% kostenlos, keine medizinischen Daten nötig.

Selbstzahler

Was ist NICHT gedeckt?

Diese Leistungen zahlen Sie selbst oder benötigen eine Zusatzversicherung.

  • Halbprivat- oder Privatstation

    2-Bett-Zimmer oder Einzelzimmer sind nur mit Spitalzusatzversicherung gedeckt.

  • Familienzimmer

    CHF 150 bis 300 pro Nacht selbst zu zahlen, sofern die Kasse das Zimmer nicht als medizinisch notwendig anerkennt.

  • Wunschkaiserschnitt

    Formal nicht garantiert gedeckt. In der Praxis übernehmen die meisten Kassen die Kosten, aber ohne rechtlichen Anspruch.

  • Erweiterte Pränataldiagnostik

    NIPT ohne Risikoindikation kostet CHF 510 bis 750, erweiterte Varianten zusätzlich rund CHF 350.

  • Kurse über CHF 150 hinaus

    Nur der Anteil bis CHF 150 an einem Hebammen-Geburtsvorbereitungskurs wird übernommen.

  • Rückbildung, Schwangerschafts-Yoga

    Grundversicherung: nein. Manche Zusatzversicherungen erstatten einen Teil (Präventionsbeitrag).

  • Stützstrümpfe, Milchpumpe (Miete)

    Nur bei medizinischer Indikation und ärztlicher Verordnung teilweise gedeckt.

Zusatzversicherung

Zusatzversicherung und Schwangerschaft

Die Spitalzusatzversicherung muss UNBEDINGT vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden, sonst greifen Wartefristen.

Vor Schwangerschaft abschliessen!

Spitalzusatzversicherung halbprivat/privat: Wartefristen von 12 bis 24 Monaten bei Mutterschaftsleistungen. Wer erst in der Schwangerschaft abschliesst, hat für diese Geburt keinen Anspruch auf die Zusatzleistungen. Zahnzusatzversicherung ebenfalls frühzeitig, wegen der langen Wartefristen und der späteren Anmeldung für das Kind.

MerkmalGrundversicherungHalbprivatPrivat
Zimmer4+ Bett2-BettEinzelzimmer
ArztwahlDiensthabendFreiChefarzt
SpitalwahlWohnkantonGanze SchweizGanze Schweiz
KomfortStandardErhöhtPremium
FamilienzimmerKostenpflichtigMeist inklusiveInklusive

Für werdende Eltern

Baby vorgeburtlich anmelden

Melden Sie Ihr Baby zwischen dem 5. und 8. Schwangerschaftsmonat bei einer Krankenkasse an. Mehr Details im Ratgeber Familien.

Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung

Bei vorgeburtlicher Anmeldung wird Ihr Kind ohne Gesundheitsfragen in die Zusatzversicherung aufgenommen, auch bei Geburtsgebrechen.

Schutz ab Minute 1

Ihr Baby ist ab der Geburt versichert, in Grund- und Zusatzversicherung.

Kein Zeitdruck nach der Geburt

Ohne vorgeburtliche Anmeldung haben Sie nur 3 Monate Zeit, alle Zusatzversicherungen abzuschliessen.

Timeline: Vorgeburtliche Anmeldung

  1. 1

    Monat 5–6

    Krankenkassen vergleichen, Angebote einholen

  2. 2

    Monat 6–7

    Vorgeburtliche Anmeldung einreichen (Name und Geburtsdatum werden nachgereicht)

  3. 3

    Monat 7–8

    Bestätigung erhalten, alles ist erledigt

  4. 4

    Geburt

    Baby ist sofort versichert, Sie melden nur noch Name und Geburtsdatum

KasseVorgeburtlich halbprivat/privat?Bedingung
CSS Logo
CSS
JaEin Elternteil muss die gleiche ZV haben
Sanitas Logo
Sanitas
JaEin Elternteil muss die gleiche ZV haben
Groupe Mutuel Logo
Groupe Mutuel
Ja
Concordia Logo
Concordia
NeinErst nach Geburt möglich
Helsana Logo
Helsana
NeinErst nach Geburt möglich
KPT Logo
KPT
NeinErst nach Geburt möglich
SWICA Logo
SWICA
EingeschränktBehält sich vor, Geburtsgebrechen nachträglich auszuschliessen

Kassenwechsel

Krankenkasse wechseln in der Schwangerschaft?

Grundversicherung: JA

  • Aufnahmepflicht, keine Schwangerschaft darf abgelehnt werden
  • Kündigungsfrist Standard: 30. November auf 31. Dezember
  • Auch bei Prämienerhöhung Sonderkündigungsrecht
  • Alle Leistungen bleiben gleich, KVG-Katalog ist gesetzlich fixiert

Zusatzversicherung: NEIN

  • Gesundheitsprüfung, Schwangerschaft führt fast immer zur Ablehnung oder zum Ausschluss
  • Wartefristen bei Mutterschaftsleistungen greifen 12 bis 24 Monate
  • Bestehende Zusatzversicherung niemals kündigen, bevor eine neue schriftlich bestätigt ist

über 550 Kundinnen und Kunden bewerten uns mit 4.9 von 5 Sternen.

Kostenlose Beratung für werdende Eltern.

Nach der Geburt

Mutterschafts- und Elternteil-Entschädigung

Die Erwerbsersatzordnung (EO) über die Ausgleichskasse (AHV) sichert Ihren Lohn während Mutterschafts- und Elternurlaub.

Für die Mutter

Mutterschaftsentschädigung

  • 14 Wochen Mutterschaftsurlaub
  • 80% des durchschnittlichen Lohns
  • Max. CHF 220 pro Tag
  • Verlängerung möglich bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes
  • Antrag über Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse (EO)

Für Partner/-in

Urlaub des anderen Elternteils

  • 2 Wochen bezahlter Urlaub
  • 80% des Lohns, max. CHF 3'080 total
  • Innerhalb 6 Monaten nach Geburt zu beziehen
  • Antrag über Arbeitgeber (EO)
  • Seit 2024: Bezeichnung Urlaub des andern Elternteils (früher Vaterschaftsurlaub)

Interaktiv

Ihre Checkliste, Schritt für Schritt

Klicken Sie die Aufgaben ab, während Sie Ihre Schwangerschaft planen.

VOR der Schwangerschaft

0/3

1. Trimester (SSW 1–12)

0/4

2. Trimester (SSW 13–27)

0/5

3. Trimester (SSW 28–40)

0/4

Nach der Geburt

0/5

Vermeiden

Die 5 teuersten Fehler in der Schwangerschaft

  1. 1. Zusatzversicherung erst in der Schwangerschaft abschliessen wollen

    Wartefristen von 12 bis 24 Monaten machen das unmöglich. Immer VOR der Familienplanung abschliessen.

  2. 2. Vorgeburtliche Anmeldung des Babys vergessen

    Ohne vorgeburtliche Anmeldung riskieren Sie eine Ablehnung der Zusatzversicherung, insbesondere bei Geburtsgebrechen.

  3. 3. Zusatzversicherung während der Schwangerschaft gekündigt

    Fataler Fehler, eine neue Zusatzversicherung wird Sie im Schwangerschaftsstatus fast immer ablehnen oder ausschliessen.

  4. 4. Planbare Behandlungen vor SSW 13

    Zahnbehandlungen, Operationen oder ähnliches lieber auf ab SSW 13 verschieben, dann entfällt die Franchise komplett.

  5. 5. Keine Hebamme frühzeitig gebucht

    Gute Hebammen sind früh ausgebucht. Bereits im 1. Trimester Kontakt aufnehmen, Wochenbett-Betreuung besonders wichtig.

Gut vorbereitet in die Schwangerschaft.

FAQ

Häufige Fragen zu Schwangerschaft & Krankenkasse

Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt komplett, auch für Behandlungen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben.

Ja. Medizinisch indizierte Kaiserschnitte sind vollständig gedeckt. Wunschkaiserschnitte werden in der Praxis meist ebenfalls übernommen, sind aber formal nicht garantiert.

Grundversicherung: ja, jederzeit zum ordentlichen Kündigungstermin. Aufnahmepflicht schützt Sie. Zusatzversicherung: nein, dort gibt es eine Gesundheitsprüfung. Bestehende Zusatzversicherung niemals kündigen, bevor die neue schriftlich bestätigt ist.

Nur bei einem Risiko von mehr als 1:1000 im Ersttrimestertest. Ohne Indikation zahlen Sie CHF 510 bis 750 selbst, erweiterte Varianten kosten zusätzlich rund CHF 350.

10 Hausbesuche bei normaler Geburt, 16 Besuche bei Kaiserschnitt, Erstgebärenden oder Mehrlingsgeburt. Alles innerhalb der ersten 56 Tage nach der Geburt.

CHF 150 pauschal, wenn der Kurs von einer diplomierten Hebamme geleitet wird.

Grundversicherung: nein. Einige Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten (Fitness-/Präventionsbeiträge).

14 Wochen mit 80% des Lohns (max. CHF 220/Tag) über die Erwerbsersatzordnung (EO). Antrag läuft über den Arbeitgeber.

2 Wochen mit 80% Lohn (max. CHF 3'080 total), zu beziehen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt. Seit 2024 heisst der frühere Vaterschaftsurlaub offiziell Urlaub des anderen Elternteils.

Zwischen CHF 5'000 und CHF 12'000 je nach Geburtsort und Verlauf. Auf der allgemeinen Abteilung im Listenspital des Wohnkantons ist alles über die Grundversicherung gedeckt.

Gut vorbereitet in die Schwangerschaft

Über über 550 Kundinnen und Kunden bewerten uns mit 4.9 von 5 Sternen. Wir beraten werdende Eltern kostenlos und finden die optimale Absicherung für Sie und Ihr Baby.

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