Grundversicherung
Schwangerschaft, alle Leistungen der Grundversicherung
Das KVG (Krankenversicherungsgesetz) und die KLV regeln, welche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt gedeckt sind. Die Grundversicherung übernimmt praktisch alle medizinisch notwendigen Leistungen.
| Leistung | Gedeckt | Details |
|---|---|---|
| Vorsorgeuntersuchungen | 7 Kontrollen | Blutbild, Urin, Blutdruck, Gewicht, kindliche Herztöne |
| Ultraschall | 2 Untersuchungen | 1× Ersttrimester mit Nackenfaltenmessung, 1× Organscreening |
| Zusätzliche Kontrollen | Bei Risiko | Bei Risikoschwangerschaft: so viele wie medizinisch nötig |
| Geburtsvorbereitungskurs | CHF 150 | Muss von einer Hebamme geleitet sein |
| Geburt im Spital | Ja | Allgemeine Abteilung im Listenspital |
| Geburt im Geburtshaus | Ja | Muss auf der kantonalen Spitalliste stehen |
| Hausgeburt | Ja | Mit frei praktizierender Hebamme |
| Kaiserschnitt | Ja | Medizinisch indiziert; Wunschkaiserschnitte meist auch gedeckt |
| Hebammen-Nachsorge | 10–16 Besuche | Innerhalb 56 Tagen nach Geburt |
| Stillberatung | 3 Sitzungen | IBCLC-zertifiziert |
| Medikamente | Ja | Ohne Franchise ab 13. SSW |
Quelle: BAG (Bundesamt für Gesundheit), KLV.
Franchise-Befreiung
Ab wann zahlen Sie nichts mehr?
Ein einzigartiger Vorteil der Schweizer Grundversicherung: In einem definierten Zeitraum entfallen Franchise und Selbstbehalt komplett.
Phase 1: SSW 1 bis 12
- Schwangerschaftsspezifische Leistungen: ohne Franchise
- Allgemeine medizinische Behandlungen: MIT Franchise und Selbstbehalt
Phase 2: Ab SSW 13 bis 8 Wochen nach Geburt
- ALLES ohne Franchise und Selbstbehalt
- Auch Behandlungen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben
- Gilt für Grundversicherung, unabhängig von Franchise-Höhe
Tipp: Planbare Behandlungen wenn möglich ab SSW 13 einplanen, dann zahlen Sie weder Franchise noch Selbstbehalt.
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Timeline
Die 7 Vorsorgeuntersuchungen
Der SGGG-Standard sieht 7 Kontrollen und 2 Ultraschalluntersuchungen vor, alle über die Grundversicherung gedeckt.
- 1
SSW 6–8
Erste Kontrolle, Blutentnahme, Blutgruppe, allgemeine Untersuchung
- 2
SSW 11–13
Ersttrimester-Screening, 1. Ultraschall, Nackenfaltenmessung
- 3
SSW 16–18
Kontrolle, Herztöne des Kindes, Bluttests
- 4
SSW 20–22
Grosser Ultraschall, Organscreening
- 5
SSW 24–28
Glucosetest (Schwangerschaftsdiabetes), Blutdruckkontrolle
- 6
SSW 30–34
Lage des Kindes, Geburtsplanung, evtl. Geburtsanmeldung
- 7
SSW 36–40
Letzte Kontrollen, CTG, wöchentlich möglich
Pränataldiagnostik
Welche Tests zahlt die Krankenkasse?
Pränataldiagnostik ist teilweise gedeckt, bei erweiterten Tests zahlen Sie oft selbst.
| Test | Gedeckt? | Bedingung | Kosten selbst |
|---|---|---|---|
| Nackenfaltenmessung | Ja | Im Rahmen der 2 Ultraschall | — |
| Ersttrimestertest | Ja | Routinemässig | — |
| NIPT (nicht-invasiver Pränataltest) | Bedingt | Nur bei Risiko >1:1000 | CHF 510–750 |
| Erweiterter NIPT | Nein | — | +CHF 350 |
| Amniozentese (Fruchtwasseruntersuchung) | Ja | Bei medizinischer Indikation | — |
| Chorionzottenbiopsie | Ja | Bei medizinischer Indikation | — |
Geburtsort
Wo gebären? 3 Optionen im Vergleich
Ob Spital, Geburtshaus oder zu Hause, die Grundversicherung deckt alle drei Varianten. Entscheidend ist Ihre persönliche Situation und der medizinische Verlauf.
Maximale Sicherheit
Spital
3 bis 5 Tage Aufenthalt. Vollausstattung mit Neonatologie. Ideal bei Risikoschwangerschaft. Auf der allgemeinen Abteilung im Listenspital des Wohnkantons vollständig gedeckt.
CHF 8'000–12'000 (gedeckt)
Persönlich & familiär
Geburtshaus
1 bis 3 Tage Aufenthalt. Hebammengeleitet, familiäre Atmosphäre. Nur bei komplikationsfreier Schwangerschaft. Muss auf kantonaler Spitalliste stehen.
CHF 5'000–8'000 (gedeckt)
In vertrauter Umgebung
Hausgeburt
Hebamme kommt zu Ihnen nach Hause. Nur bei komplikationsfreier Schwangerschaft und Nähe zum nächsten Spital. Frei praktizierende Hebamme, gedeckt durch Grundversicherung.
CHF 3'000–5'000 (gedeckt)
Wochenbett
Hebamme und Nachsorge, was zahlt die Krankenkasse?
Nach der Geburt begleitet Sie die Hebamme zu Hause. Alles über die Grundversicherung gedeckt.
| Situation | Hausbesuche | Zeitraum |
|---|---|---|
| Normale Geburt | max. 10 | 56 Tage nach Geburt |
| Kaiserschnitt | max. 16 | 56 Tage nach Geburt |
| Erstgebärende | max. 16 | 56 Tage nach Geburt |
| Mehrlingsgeburt | max. 16 | 56 Tage nach Geburt |
Erste 10 Tage
Bis zu 5x zusätzlicher zweiter Besuch pro Tag möglich, wenn medizinisch nötig.
Stillberatung
3 Sitzungen bei IBCLC-zertifizierter Beraterin.
Ist Ihre Krankenkasse optimal eingestellt?
Wir prüfen kostenlos, ob Sie und Ihr Baby ideal versichert sind.
Selbstzahler
Was ist NICHT gedeckt?
Diese Leistungen zahlen Sie selbst oder benötigen eine Zusatzversicherung.
Halbprivat- oder Privatstation
2-Bett-Zimmer oder Einzelzimmer sind nur mit Spitalzusatzversicherung gedeckt.
Familienzimmer
CHF 150 bis 300 pro Nacht selbst zu zahlen, sofern die Kasse das Zimmer nicht als medizinisch notwendig anerkennt.
Wunschkaiserschnitt
Formal nicht garantiert gedeckt. In der Praxis übernehmen die meisten Kassen die Kosten, aber ohne rechtlichen Anspruch.
Erweiterte Pränataldiagnostik
NIPT ohne Risikoindikation kostet CHF 510 bis 750, erweiterte Varianten zusätzlich rund CHF 350.
Kurse über CHF 150 hinaus
Nur der Anteil bis CHF 150 an einem Hebammen-Geburtsvorbereitungskurs wird übernommen.
Rückbildung, Schwangerschafts-Yoga
Grundversicherung: nein. Manche Zusatzversicherungen erstatten einen Teil (Präventionsbeitrag).
Stützstrümpfe, Milchpumpe (Miete)
Nur bei medizinischer Indikation und ärztlicher Verordnung teilweise gedeckt.
Zusatzversicherung
Zusatzversicherung und Schwangerschaft
Die Spitalzusatzversicherung muss UNBEDINGT vor der Schwangerschaft abgeschlossen werden, sonst greifen Wartefristen.
Vor Schwangerschaft abschliessen!
Spitalzusatzversicherung halbprivat/privat: Wartefristen von 12 bis 24 Monaten bei Mutterschaftsleistungen. Wer erst in der Schwangerschaft abschliesst, hat für diese Geburt keinen Anspruch auf die Zusatzleistungen. Zahnzusatzversicherung ebenfalls frühzeitig, wegen der langen Wartefristen und der späteren Anmeldung für das Kind.
| Merkmal | Grundversicherung | Halbprivat | Privat |
|---|---|---|---|
| Zimmer | 4+ Bett | 2-Bett | Einzelzimmer |
| Arztwahl | Diensthabend | Frei | Chefarzt |
| Spitalwahl | Wohnkanton | Ganze Schweiz | Ganze Schweiz |
| Komfort | Standard | Erhöht | Premium |
| Familienzimmer | Kostenpflichtig | Meist inklusive | Inklusive |
Für werdende Eltern
Baby vorgeburtlich anmelden
Melden Sie Ihr Baby zwischen dem 5. und 8. Schwangerschaftsmonat bei einer Krankenkasse an. Mehr Details im Ratgeber Familien.
Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Bei vorgeburtlicher Anmeldung wird Ihr Kind ohne Gesundheitsfragen in die Zusatzversicherung aufgenommen, auch bei Geburtsgebrechen.
Schutz ab Minute 1
Ihr Baby ist ab der Geburt versichert, in Grund- und Zusatzversicherung.
Kein Zeitdruck nach der Geburt
Ohne vorgeburtliche Anmeldung haben Sie nur 3 Monate Zeit, alle Zusatzversicherungen abzuschliessen.
Timeline: Vorgeburtliche Anmeldung
- 1
Monat 5–6
Krankenkassen vergleichen, Angebote einholen
- 2
Monat 6–7
Vorgeburtliche Anmeldung einreichen (Name und Geburtsdatum werden nachgereicht)
- 3
Monat 7–8
Bestätigung erhalten, alles ist erledigt
- 4
Geburt
Baby ist sofort versichert, Sie melden nur noch Name und Geburtsdatum
| Kasse | Vorgeburtlich halbprivat/privat? | Bedingung |
|---|---|---|
![]() | Ja | Ein Elternteil muss die gleiche ZV haben |
![]() | Ja | Ein Elternteil muss die gleiche ZV haben |
![]() | Ja | — |
![]() | Nein | Erst nach Geburt möglich |
![]() | Nein | Erst nach Geburt möglich |
![]() | Nein | Erst nach Geburt möglich |
![]() | Eingeschränkt | Behält sich vor, Geburtsgebrechen nachträglich auszuschliessen |
Kassenwechsel
Krankenkasse wechseln in der Schwangerschaft?
Grundversicherung: JA
- Aufnahmepflicht, keine Schwangerschaft darf abgelehnt werden
- Kündigungsfrist Standard: 30. November auf 31. Dezember
- Auch bei Prämienerhöhung Sonderkündigungsrecht
- Alle Leistungen bleiben gleich, KVG-Katalog ist gesetzlich fixiert
Zusatzversicherung: NEIN
- Gesundheitsprüfung, Schwangerschaft führt fast immer zur Ablehnung oder zum Ausschluss
- Wartefristen bei Mutterschaftsleistungen greifen 12 bis 24 Monate
- Bestehende Zusatzversicherung niemals kündigen, bevor eine neue schriftlich bestätigt ist
über 550 Kundinnen und Kunden bewerten uns mit 4.9 von 5 Sternen.
Kostenlose Beratung für werdende Eltern.
Nach der Geburt
Mutterschafts- und Elternteil-Entschädigung
Die Erwerbsersatzordnung (EO) über die Ausgleichskasse (AHV) sichert Ihren Lohn während Mutterschafts- und Elternurlaub.
Für die Mutter
Mutterschaftsentschädigung
- 14 Wochen Mutterschaftsurlaub
- 80% des durchschnittlichen Lohns
- Max. CHF 220 pro Tag
- Verlängerung möglich bei längerem Spitalaufenthalt des Kindes
- Antrag über Arbeitgeber bei der Ausgleichskasse (EO)
Für Partner/-in
Urlaub des anderen Elternteils
- 2 Wochen bezahlter Urlaub
- 80% des Lohns, max. CHF 3'080 total
- Innerhalb 6 Monaten nach Geburt zu beziehen
- Antrag über Arbeitgeber (EO)
- Seit 2024: Bezeichnung Urlaub des andern Elternteils (früher Vaterschaftsurlaub)
Interaktiv
Ihre Checkliste, Schritt für Schritt
Klicken Sie die Aufgaben ab, während Sie Ihre Schwangerschaft planen.
VOR der Schwangerschaft
1. Trimester (SSW 1–12)
2. Trimester (SSW 13–27)
3. Trimester (SSW 28–40)
Nach der Geburt
Vermeiden
Die 5 teuersten Fehler in der Schwangerschaft
1. Zusatzversicherung erst in der Schwangerschaft abschliessen wollen
Wartefristen von 12 bis 24 Monaten machen das unmöglich. Immer VOR der Familienplanung abschliessen.
2. Vorgeburtliche Anmeldung des Babys vergessen
Ohne vorgeburtliche Anmeldung riskieren Sie eine Ablehnung der Zusatzversicherung, insbesondere bei Geburtsgebrechen.
3. Zusatzversicherung während der Schwangerschaft gekündigt
Fataler Fehler, eine neue Zusatzversicherung wird Sie im Schwangerschaftsstatus fast immer ablehnen oder ausschliessen.
4. Planbare Behandlungen vor SSW 13
Zahnbehandlungen, Operationen oder ähnliches lieber auf ab SSW 13 verschieben, dann entfällt die Franchise komplett.
5. Keine Hebamme frühzeitig gebucht
Gute Hebammen sind früh ausgebucht. Bereits im 1. Trimester Kontakt aufnehmen, Wochenbett-Betreuung besonders wichtig.
Gut vorbereitet in die Schwangerschaft.
FAQ
Häufige Fragen zu Schwangerschaft & Krankenkasse
Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfallen Franchise und Selbstbehalt komplett, auch für Behandlungen, die nichts mit der Schwangerschaft zu tun haben.
Ja. Medizinisch indizierte Kaiserschnitte sind vollständig gedeckt. Wunschkaiserschnitte werden in der Praxis meist ebenfalls übernommen, sind aber formal nicht garantiert.
Grundversicherung: ja, jederzeit zum ordentlichen Kündigungstermin. Aufnahmepflicht schützt Sie. Zusatzversicherung: nein, dort gibt es eine Gesundheitsprüfung. Bestehende Zusatzversicherung niemals kündigen, bevor die neue schriftlich bestätigt ist.
Nur bei einem Risiko von mehr als 1:1000 im Ersttrimestertest. Ohne Indikation zahlen Sie CHF 510 bis 750 selbst, erweiterte Varianten kosten zusätzlich rund CHF 350.
10 Hausbesuche bei normaler Geburt, 16 Besuche bei Kaiserschnitt, Erstgebärenden oder Mehrlingsgeburt. Alles innerhalb der ersten 56 Tage nach der Geburt.
CHF 150 pauschal, wenn der Kurs von einer diplomierten Hebamme geleitet wird.
Grundversicherung: nein. Einige Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten (Fitness-/Präventionsbeiträge).
14 Wochen mit 80% des Lohns (max. CHF 220/Tag) über die Erwerbsersatzordnung (EO). Antrag läuft über den Arbeitgeber.
2 Wochen mit 80% Lohn (max. CHF 3'080 total), zu beziehen innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt. Seit 2024 heisst der frühere Vaterschaftsurlaub offiziell Urlaub des anderen Elternteils.
Zwischen CHF 5'000 und CHF 12'000 je nach Geburtsort und Verlauf. Auf der allgemeinen Abteilung im Listenspital des Wohnkantons ist alles über die Grundversicherung gedeckt.
Gut vorbereitet in die Schwangerschaft
Über über 550 Kundinnen und Kunden bewerten uns mit 4.9 von 5 Sternen. Wir beraten werdende Eltern kostenlos und finden die optimale Absicherung für Sie und Ihr Baby.








