Alternativmedizin im Krankenkassen Vergleich
Akupunktur, Osteopathie, TCM, Homöopathie, Phytotherapie und weitere komplementärmedizinische Methoden: Leistungen, Limiten und anerkannte Therapeut:innen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Wir erfassen Ihren Bedarf und prüfen passende Möglichkeiten.
Hinweis VVG: Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Leistungen, Prämien und Annahmebedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Je nach Produkt können Gesundheitsfragen, Wartefristen, Leistungslimiten, Ausschlüsse oder Vorbehalte gelten. Ein Abschluss ist erst nach Prüfung und Annahme durch den Versicherer verbindlich.
Zusatzversicherungen vergleichen
Wählen Sie aus, welche Zusatzversicherungen Sie prüfen möchten. Wir vergleichen passende Möglichkeiten und melden uns mit den nächsten Schritten.
Damit der Vergleich sinnvoll ist, erfassen wir zuerst Ihren Bedarf und Ihre Ausgangslage.
- Kostenlos & unverbindlich
- Unabhängiger Vergleich
- Persönliche Beratung
- Datenschutz nach Schweizer DSG
- Für wenSchritt 1: Für wen
- LeistungenSchritt 2: Leistungen
- UnterstützungSchritt 3: Unterstützung
- KontaktSchritt 4: Kontakt
Schritt 1 von 4 · Für wen
Hinweis VVG: Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Je nach Anbieter und Tarif können Gesundheitsfragen, Wartefristen, Leistungslimiten, Ausschlüsse oder Vorbehalte gelten. Ein Angebot der FINWIWO AG.
Was bei dieser Zusatzversicherung zählt
Anerkannte Methoden
Welche Methoden (z. B. Akupunktur, Osteopathie, TCM, Homöopathie, Phytotherapie, Körperarbeit) erfasst sind, hängt vom Tarif ab.
Anerkannte Therapeut:innen
Viele Tarife verlangen Therapeut:innen mit anerkannten Qualifikationen, etwa EMR oder ASCA. Vor Beginn einer Therapie prüfen lohnt sich.
Erstattungsquoten und Jahreslimiten
Erstattungsanteil und jährliche Höchstbeträge unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.
Naturheilmittel
Pflanzliche und homöopathische Mittel können tarifabhängig anteilig erstattet werden.
Worauf Sie bei der Prüfung achten sollten
- Welche Methoden brauchen Sie?
Klären Sie, welche Therapien für Sie konkret relevant sind. Tariflisten variieren stark.
- Therapeut:innen-Anerkennung
Prüfen Sie vorgängig, ob Ihre Therapeut:in vom Versicherer anerkannt ist.
- Bedingungen und Wartefristen
Wartefristen, Limiten und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif.
- Annahmebedingungen
Gesundheitsfragen sind möglich. Eine Annahme ist nicht garantiert.
Ein Angebot der FINWIWO AG · ungebundene Versicherungsvermittlerin · kostenlos und unverbindlich
Häufige Fragen
Übernimmt die Grundversicherung Alternativmedizin?
Die Grundversicherung deckt bestimmte komplementärmedizinische Leistungen, wenn sie von Ärzt:innen mit entsprechender Weiterbildung erbracht werden. Behandlungen durch nicht-ärztliche Therapeut:innen sind in der Regel nicht über die Grundversicherung gedeckt und werden über Zusatzversicherungen abgedeckt.
Was ist EMR und ASCA?
EMR (ErfahrungsMedizinisches Register) und ASCA (Fondation suisse pour les médecines complémentaires) sind Qualitätsregister für komplementärmedizinische Therapeut:innen. Viele Zusatzversicherungen anerkennen Behandlungen nur, wenn die Therapeut:in entsprechend registriert ist.
Was wird typischerweise abgedeckt?
Je nach Tarif können Methoden wie Akupunktur, Osteopathie, TCM, Homöopathie, Phytotherapie, Körperarbeit oder mentale Methoden anteilig erstattet werden. Erstattungsquoten und Jahreslimiten sind tarifabhängig.
Gelten Wartefristen oder Gesundheitsfragen?
Komplementärmedizinische Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Wartefristen sowie Gesundheitsfragen sind möglich, je nach Anbieter und Tarif.
Worauf sollte ich beim Vergleich achten?
Auf erfasste Methoden, Erstattungsquote, Jahreslimite, anerkannte Therapeut:innen-Register sowie Bedingungen für die Annahme. Eine persönliche Prüfung lohnt sich.
Für die obligatorische Grundversicherung (KVG) nutzen Sie bitte unseren Prämienrechner. Diese Seite betrifft Zusatzversicherungen (VVG). Ein Abschluss ist erst nach Prüfung und Annahme durch den Versicherer verbindlich.

