
Glas, Fassung und Beschichtung werden je nach Anbieter und Tarif unterschiedlich behandelt. Einige Tarife erfassen einzelne Bestandteile, andere kombinieren sie. Eine Rechnung mit klar ausgewiesenen Positionen erleichtert die Prüfung.
Einstärken-, Gleitsicht- oder dünne Indexgläser werden tarifabhängig unterschiedlich erfasst.
Bei manchen Produkten ist auch ein reiner Fassungstausch erfasst, abhängig von Tarif und Bedingungen.
Entspiegelung, Härtung, Blaulichtfilter oder selbsttönende Gläser sind nicht pauschal gedeckt. Bitte prüfen.
Eine Rechnung mit getrennten Positionen für Glas, Fassung und Veredelung erleichtert die Prüfung.
Hinweis: Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Je nach Anbieter und Tarif können Gesundheitsfragen, Wartefristen, Leistungslimiten, Ausschlüsse oder Vorbehalte gelten. Ein Abschluss ist erst nach Annahme durch den Versicherer verbindlich.
Bitte tragen Sie hier keine medizinischen Diagnosen oder vertraulichen Gesundheitsdetails ein. Falls solche Angaben später nötig sind, werden sie separat im Beratungsprozess oder beim Versicherer geklärt.
Einstärken, Gleitsicht oder Spezialdesigns: Tarife regeln Glasarten unterschiedlich.
Entspiegelung, Härtung, Blaulichtfilter oder selbsttönende Gläser sind nicht pauschal gedeckt.
Bei reinem Fassungstausch entscheidet der Tarif, ob ein Beitrag möglich ist.
Eine augenärztliche oder optometrische Verordnung kann verlangt werden.
Statt fixer Beträge zählt die gesamte Tariflogik: Leistungsumfang, Bedingungen, Wartefristen, Gesundheitsfragen, anerkannte Bezugsstellen und die Passung zu Ihrem persönlichen Bedarf.
FINWIWO AG ist als ungebundene Versicherungsvermittlerin tätig. Konkrete Leistungen, Limiten und Bedingungen variieren je Anbieter und Tarif. Wir prüfen relevante Schweizer Anbieter und zeigen passende Optionen transparent und nachvollziehbar.
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Das hängt vom konkreten Tarif ab. Manche Produkte führen ein gemeinsames Leistungsbudget, andere differenzieren zwischen Glas und Fassung. Massgeblich sind die Bedingungen Ihrer Police.
Veredelungen sind nicht pauschal abgedeckt. Je nach Tarif können einzelne Beschichtungen einbezogen oder ausgeschlossen sein. Bitte konkret prüfen.
Einige Produkte berücksichtigen auch reine Fassungswechsel, andere setzen einen kombinierten Brillenkauf voraus. Im Tarifblatt steht die Antwort.
Sinnvoll ist eine Rechnung mit getrennten Positionen für Glas, Fassung und Veredelung sowie Angaben zur Sehstärke und Bezugsstelle.
Ja, je nach Anbieter und Tarif sind periodische Leistungslimiten und Wartefristen möglich.
Weil sich Glas-, Fassungs- und Veredelungsregelungen je nach Produkt deutlich unterscheiden. Eine persönliche Prüfung hilft, eine passende Lösung zu finden.
Anfrage in 2 Minuten starten. Die persönliche Prüfung erfolgt nach Absenden. Wartefristen und Annahmebedingungen können je nach Anbieter und Tarif gelten, ein Abschluss ist erst nach Annahme durch den Versicherer verbindlich.