
Refraktive Augenlaser-Eingriffe sind in der Schweiz meist freiwillige Behandlungen. Ob und wie eine Zusatzversicherung ergänzend leistet, hängt vom Anbieter, Tarif, von medizinischen Voraussetzungen und Wartefristen ab.
Refraktive Eingriffe wie LASIK, Femto-LASIK, SMILE oder PRK gelten in der Regel nicht als medizinisch notwendig im Sinne der Grundversicherung.
Viele Tarife sehen Wartefristen für Augenlaser-Leistungen vor. Frühzeitig prüfen lohnt sich.
Anbieter können Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte einbringen oder bestimmte Verfahren ausschliessen.
Ob ein Tarif für Ihren konkreten Eingriff passt, klärt eine persönliche Prüfung Ihrer Versicherungsbedingungen.
Hinweis: Zusatzversicherungen unterstehen dem VVG. Je nach Anbieter und Tarif können Gesundheitsfragen, Wartefristen, Leistungslimiten, Ausschlüsse oder Vorbehalte gelten. Ein Abschluss ist erst nach Annahme durch den Versicherer verbindlich.
Bitte tragen Sie hier keine medizinischen Diagnosen, Befunde oder vertraulichen Gesundheitsdetails ein. Solche Angaben werden später separat im Beratungsprozess oder beim Versicherer geklärt.
Statt fixer Beträge zählen Voraussetzungen, Bedingungen und die Passung zu Ihrem Bedarf.
Klären Sie augenärztlich, ob ein refraktiver Eingriff für Sie in Frage kommt und welches Verfahren empfohlen wird.
Lesen Sie die Versicherungsbedingungen genau: erfasste Verfahren, Wartefrist, Leistungslimiten, Ausschlüsse und Annahmeentscheid.
Wartefristen können mehrere Jahre betragen. Wer Augenlaser perspektivisch in Betracht zieht, sollte früh prüfen.
Gesundheitsfragen können zu Vorbehalten führen. Manche Verfahren sind je nach Tarif nicht erfasst.
Klären Sie vorab, welche Kliniken und Behandlungsformen Ihr Versicherer anerkennt.
Detaillierte Rechnung mit Verfahren, Datum und Bezugsstelle erleichtert die Prüfung deutlich.
Statt fixer Beträge zählt die gesamte Tariflogik: Leistungsumfang, Bedingungen, Wartefristen, Gesundheitsfragen, anerkannte Bezugsstellen und die Passung zu Ihrem persönlichen Bedarf.
FINWIWO AG ist als ungebundene Versicherungsvermittlerin tätig. Konkrete Leistungen, Limiten und Bedingungen variieren je Anbieter und Tarif. Wir prüfen relevante Schweizer Anbieter und zeigen passende Optionen transparent und nachvollziehbar.
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Refraktive Eingriffe wie LASIK gelten in der Regel als nicht medizinisch notwendig und werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht übernommen. In Ausnahmefällen mit klarer medizinischer Indikation kann eine Beurteilung im Einzelfall erfolgen.
Einzelne Zusatzversicherungstarife sehen Beiträge an refraktive Eingriffe vor. Ob, in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen, hängt vom Anbieter, vom gewählten Tarif und von den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.
Viele Tarife sehen für Augenlaser-Leistungen Wartefristen vor. Diese können je nach Anbieter und Produkt deutlich variieren. Eine frühzeitige Prüfung Ihrer bestehenden oder gewünschten Police ist sinnvoll.
Versicherer benennen oft konkrete Verfahren wie LASIK, Femto-LASIK, SMILE oder PRK. Spezialverfahren werden im Einzelfall geprüft. Massgeblich sind die Bedingungen Ihres konkreten Tarifs.
Üblich sind augenärztliche Verordnung oder Gutachten, detaillierte Klinikrechnung mit Verfahrensbezeichnung sowie Angaben zur Bezugsstelle. Bitte vor dem Eingriff mit dem Versicherer abklären.
Da Bedingungen, Wartefristen und Annahmeentscheide stark variieren, ist eine persönliche Prüfung sinnvoll. So lässt sich realistisch einschätzen, ob ein Tarif Ihren konkreten Bedarf decken kann.
Anfrage in 2 Minuten starten. Die persönliche Prüfung erfolgt nach Absenden. Wartefristen und Annahmebedingungen können je nach Anbieter und Tarif gelten, ein Abschluss ist erst nach Annahme durch den Versicherer verbindlich.