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Ratgeber · Neuzuzüger 2026

Neu in der Schweiz? So wählen Sie die richtige Krankenkasse

Jedes Jahr ziehen über 165'000 Personen in die Schweiz. Alle müssen innerhalb von 3 Monaten eine Krankenkasse wählen, sonst drohen Strafprämien von 30 bis 50 Prozent Zuschlag. Diese Anleitung erklärt alles, was Sie wissen müssen.

3 Monate FristØ CHF 393.30/Mt. Prämie30–50% Strafzuschlag bei Verspätung

Gesetzliche Frist

Die 3-Monats-Frist, das müssen Sie wissen

Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss obligatorisch krankenversichert sein (KVG Art. 3). Die Frist beginnt ab Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle. Bei rechtzeitiger Anmeldung sind Sie rückwirkend ab Zuzugsdatum versichert.

Bei Verspätung fällt ein Strafzuschlag von 30 bis 50 Prozent an, und zwar für die doppelte Dauer der Verspätung, maximal 5 Jahre. Für Neugeborene gilt dieselbe 3-Monats-Frist ab Geburtsdatum. Details zur Grundversicherung lohnen sich frühzeitig.

Achtung

Wer die Frist verpasst, wird vom Kanton zwangsweise einer Krankenkasse zugeteilt, oft zu deutlich höheren Tarifen.

Ihr Fahrplan

Ihre ersten 90 Tage in der Schweiz, Schritt für Schritt

Tag 1–7

Ankommen

01
  • Bei Einwohnerkontrolle anmelden
  • Wohnsitzbescheinigung erhalten
  • Frist startet JETZT

Woche 2–3

Informieren

02
  • Grundversicherung verstehen
  • Franchise-Optionen kennenlernen
  • Modelle vergleichen

Monat 1–2

Vergleichen

03
  • Prämien vergleichen
  • Zusatzversicherungen prüfen
  • Prämienverbilligung prüfen

Monat 2–3

Abschliessen

04
  • Kasse wählen
  • Antrag stellen
  • Nachweis an Gemeinde

Nach Monat 3

Es wird teuer

  • Zwangszuteilung durch Kanton
  • 30–50% Strafprämie
  • Keine Deckung für Lückenzeit

Sie sind neu in der Schweiz? Vergleichen Sie jetzt alle Krankenkassen.

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Checkliste

Diese Dokumente brauchen Sie

Haken Sie ab, was Sie schon haben, und nehmen Sie den Rest zur Anmeldung mit.

Tipp: Die meisten Krankenkassen bieten eine Online-Anmeldung an.

Obligatorisch

Was ist die Grundversicherung?

Obligatorisch. Jede Kasse MUSS Sie aufnehmen, es gibt keinen Gesundheitscheck. Die Leistungen sind bei allen Kassen identisch, einziger Unterschied ist der Preis. Mehr zu den Krankenkassen-Modellen.

Standardmodell

Freie Arztwahl, höchste Prämie, volle Flexibilität.

Hausarztmodell

Erst Hausarzt, dann Überweisung. 10–15% günstiger.

Telmed/HMO

Erst telefonisch oder HMO-Zentrum. 15–25% günstiger, günstigste Option.

Wichtig: Alle drei Modelle bieten exakt die gleichen gesetzlichen Leistungen.

Selbstbehalt

Franchise wählen, so sparen Sie richtig

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst zahlen, bevor die Krankenkasse übernimmt. Zur Franchise im Detail.

FranchiseSie zahlen selbstGeeignet für
CHF 300Erste 300 + 10%Häufige Arztbesuche, Familien
CHF 500Erste 500 + 10%Gelegentliche Besuche
CHF 1'000Erste 1'000 + 10%Gesunde Erwachsene
CHF 1'500Erste 1'500 + 10%Selten krank
CHF 2'000Erste 2'000 + 10%Sehr selten krank
CHF 2'500Erste 2'500 + 10%Maximales Sparen

Hinweis: Selbstbehalt maximal CHF 700 pro Jahr. Maximale Kosten = Franchise + 700 + Prämien.

Faustregel: Weniger als CHF 2'000 Arztkosten erwartet, höchste Franchise wählen. Bei Kindern: Franchise CHF 0.
Persönliche Beratung

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Optional & freiwillig

Zusatzversicherung, brauche ich das als Neuzuzüger?

Freiwillig, ABER: Kassen können ablehnen (Gesundheitsprüfung). Je früher Sie abschliessen, desto besser. Alle Optionen im Überblick auf der Seite Zusatzversicherung.

Tipp: Zusatzversicherung GLEICHZEITIG mit Grundversicherung abschliessen, viele Kassen verzichten dann auf die Gesundheitsprüfung.

Finanzielle Unterstützung

Prämienverbilligung, finanzielle Unterstützung für Neuzuzüger

Wer ein tiefes Einkommen hat, kann die individuelle Prämienverbilligung (IPV) beantragen. Das gilt auch für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger. Details zur Prämienverbilligung.

Zürich

Anspruch bei Einkommen unter ca. CHF 54'000.

Bern

Anspruch bei Einkommen unter ca. CHF 42'000.

Luzern

Anspruch bei Einkommen unter ca. CHF 36'000.

Beträge variieren je nach Familiengrösse und Kanton. Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder die kantonale Ausgleichskasse.

Über 165'000 Personen ziehen jährlich in die Schweiz.

Nicht alle wählen die günstigste Krankenkasse. Sie schon?

Vermeiden

Die 5 teuersten Fehler von Neuzuzügern

  1. 1

    Frist verpasst

    30–50% Strafprämie für die doppelte Verspätungsdauer.

  2. 2

    Standardmodell ohne Vergleich

    HMO oder Telmed spart 15–25% bei gleichen Leistungen.

  3. 3

    Tiefste Franchise gewählt

    CHF 300 kostet CHF 1'200–1'800 mehr pro Jahr an Prämien.

  4. 4

    Erste Kasse ohne Vergleich

    Bis CHF 4'200/Jahr Unterschied bei identischen Leistungen. Ein früher Wechsel lohnt sich, siehe Krankenkasse wechseln.

  5. 5

    Zusatzversicherung vergessen

    GV deckt KEINE Zahnbehandlungen, später ist eine Ablehnung möglich.

Weitere Ratgeber: Grenzgänger · Familien · Prämienrechner

FAQ

Häufige Fragen, Krankenkasse für Neuzuzüger

Ja, KVG Art. 3 verpflichtet jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz zur Grundversicherung. Die Frist beginnt ab Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle. Bei Verspätung droht ein Strafzuschlag von 30 bis 50 Prozent für die doppelte Dauer der Verspätung.

Nein, für die Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht. Jede Kasse muss Sie unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufnehmen. Bei Zusatzversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung möglich.

Ja, die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt und bei allen Kassen identisch. Einziger Unterschied ist der Preis.

Der Kanton teilt Sie zwangsweise einer Krankenkasse zu, meist zum teuersten Modell. Zusätzlich zahlen Sie einen Strafzuschlag von 30 bis 50 Prozent für die doppelte Verspätungsdauer, maximal 5 Jahre.

Die Zusatzversicherung ist freiwillig. Wichtig zu wissen: Zahnbehandlungen sind in der Grundversicherung nicht enthalten. Ein früher Abschluss lohnt sich, da Kassen später eine Gesundheitsprüfung verlangen können.

Nein. Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss zwingend eine Schweizer Krankenkasse abschliessen. Eine Ausnahme gilt für Grenzgänger mit Optionsrecht.

Ja, auch als Neuzuzügerin oder Neuzuzüger. Bei tiefem Einkommen (je nach Kanton unter CHF 36'000 bis CHF 54'000) haben Sie Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung.

Gültiger Pass oder ID, Aufenthaltsbewilligung, Wohnsitzbescheinigung, AHV-Nummer. Bei den meisten Kassen ist eine Online-Anmeldung möglich.

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