Gesetzliche Frist
Die 3-Monats-Frist, das müssen Sie wissen
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz muss obligatorisch krankenversichert sein (KVG Art. 3). Die Frist beginnt ab Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle. Bei rechtzeitiger Anmeldung sind Sie rückwirkend ab Zuzugsdatum versichert.
Bei Verspätung fällt ein Strafzuschlag von 30 bis 50 Prozent an, und zwar für die doppelte Dauer der Verspätung, maximal 5 Jahre. Für Neugeborene gilt dieselbe 3-Monats-Frist ab Geburtsdatum. Details zur Grundversicherung lohnen sich frühzeitig.
Achtung
Wer die Frist verpasst, wird vom Kanton zwangsweise einer Krankenkasse zugeteilt, oft zu deutlich höheren Tarifen.
Ihr Fahrplan
Ihre ersten 90 Tage in der Schweiz, Schritt für Schritt
Tag 1–7
Ankommen
- Bei Einwohnerkontrolle anmelden
- Wohnsitzbescheinigung erhalten
- Frist startet JETZT
Woche 2–3
Informieren
- Grundversicherung verstehen
- Franchise-Optionen kennenlernen
- Modelle vergleichen
Monat 1–2
Vergleichen
- Prämien vergleichen
- Zusatzversicherungen prüfen
- Prämienverbilligung prüfen
Monat 2–3
Abschliessen
- Kasse wählen
- Antrag stellen
- Nachweis an Gemeinde
Nach Monat 3
Es wird teuer
- Zwangszuteilung durch Kanton
- 30–50% Strafprämie
- Keine Deckung für Lückenzeit
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Checkliste
Diese Dokumente brauchen Sie
Haken Sie ab, was Sie schon haben, und nehmen Sie den Rest zur Anmeldung mit.
Obligatorisch
Was ist die Grundversicherung?
Obligatorisch. Jede Kasse MUSS Sie aufnehmen, es gibt keinen Gesundheitscheck. Die Leistungen sind bei allen Kassen identisch, einziger Unterschied ist der Preis. Mehr zu den Krankenkassen-Modellen.
Standardmodell
Freie Arztwahl, höchste Prämie, volle Flexibilität.
Hausarztmodell
Erst Hausarzt, dann Überweisung. 10–15% günstiger.
Telmed/HMO
Erst telefonisch oder HMO-Zentrum. 15–25% günstiger, günstigste Option.
Selbstbehalt
Franchise wählen, so sparen Sie richtig
Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst zahlen, bevor die Krankenkasse übernimmt. Zur Franchise im Detail.
| Franchise | Sie zahlen selbst | Geeignet für |
|---|---|---|
| CHF 300 | Erste 300 + 10% | Häufige Arztbesuche, Familien |
| CHF 500 | Erste 500 + 10% | Gelegentliche Besuche |
| CHF 1'000 | Erste 1'000 + 10% | Gesunde Erwachsene |
| CHF 1'500 | Erste 1'500 + 10% | Selten krank |
| CHF 2'000 | Erste 2'000 + 10% | Sehr selten krank |
| CHF 2'500 | Erste 2'500 + 10% | Maximales Sparen |
Hinweis: Selbstbehalt maximal CHF 700 pro Jahr. Maximale Kosten = Franchise + 700 + Prämien.
Wir finden die beste Krankenkasse für Sie
Optional & freiwillig
Zusatzversicherung, brauche ich das als Neuzuzüger?
Freiwillig, ABER: Kassen können ablehnen (Gesundheitsprüfung). Je früher Sie abschliessen, desto besser. Alle Optionen im Überblick auf der Seite Zusatzversicherung.
Zahnversicherung
GV zahlt KEINE Zahnarztkosten. Ab CHF 8–25/Mt. Sehr empfohlen.
Mehr erfahrenSpitalversicherung
Halbprivat/Privat, freie Spitalwahl. Ab CHF 30–100/Mt. Optional.
Mehr erfahrenAlternativmedizin
Akupunktur, Osteopathie und mehr. Ab CHF 15–40/Mt.
Mehr erfahrenBrillenversicherung
Bis CHF 300/Jahr. Ab CHF 5–15/Mt. Empfohlen für Brillenträger.
Mehr erfahrenFinanzielle Unterstützung
Prämienverbilligung, finanzielle Unterstützung für Neuzuzüger
Wer ein tiefes Einkommen hat, kann die individuelle Prämienverbilligung (IPV) beantragen. Das gilt auch für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger. Details zur Prämienverbilligung.
Zürich
Anspruch bei Einkommen unter ca. CHF 54'000.
Bern
Anspruch bei Einkommen unter ca. CHF 42'000.
Luzern
Anspruch bei Einkommen unter ca. CHF 36'000.
Beträge variieren je nach Familiengrösse und Kanton. Wenden Sie sich an Ihre Gemeinde oder die kantonale Ausgleichskasse.
Über 165'000 Personen ziehen jährlich in die Schweiz.
Nicht alle wählen die günstigste Krankenkasse. Sie schon?
Vermeiden
Die 5 teuersten Fehler von Neuzuzügern
- 1
Frist verpasst
30–50% Strafprämie für die doppelte Verspätungsdauer.
- 2
Standardmodell ohne Vergleich
HMO oder Telmed spart 15–25% bei gleichen Leistungen.
- 3
Tiefste Franchise gewählt
CHF 300 kostet CHF 1'200–1'800 mehr pro Jahr an Prämien.
- 4
Erste Kasse ohne Vergleich
Bis CHF 4'200/Jahr Unterschied bei identischen Leistungen. Ein früher Wechsel lohnt sich, siehe Krankenkasse wechseln.
- 5
Zusatzversicherung vergessen
GV deckt KEINE Zahnbehandlungen, später ist eine Ablehnung möglich.
FAQ
Häufige Fragen, Krankenkasse für Neuzuzüger
Ja, KVG Art. 3 verpflichtet jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz zur Grundversicherung. Die Frist beginnt ab Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle. Bei Verspätung droht ein Strafzuschlag von 30 bis 50 Prozent für die doppelte Dauer der Verspätung.
Nein, für die Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht. Jede Kasse muss Sie unabhängig von Alter oder Gesundheitszustand aufnehmen. Bei Zusatzversicherungen ist eine Gesundheitsprüfung möglich.
Ja, die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt und bei allen Kassen identisch. Einziger Unterschied ist der Preis.
Der Kanton teilt Sie zwangsweise einer Krankenkasse zu, meist zum teuersten Modell. Zusätzlich zahlen Sie einen Strafzuschlag von 30 bis 50 Prozent für die doppelte Verspätungsdauer, maximal 5 Jahre.
Die Zusatzversicherung ist freiwillig. Wichtig zu wissen: Zahnbehandlungen sind in der Grundversicherung nicht enthalten. Ein früher Abschluss lohnt sich, da Kassen später eine Gesundheitsprüfung verlangen können.
Nein. Wer in der Schweiz Wohnsitz nimmt, muss zwingend eine Schweizer Krankenkasse abschliessen. Eine Ausnahme gilt für Grenzgänger mit Optionsrecht.
Ja, auch als Neuzuzügerin oder Neuzuzüger. Bei tiefem Einkommen (je nach Kanton unter CHF 36'000 bis CHF 54'000) haben Sie Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung.
Gültiger Pass oder ID, Aufenthaltsbewilligung, Wohnsitzbescheinigung, AHV-Nummer. Bei den meisten Kassen ist eine Online-Anmeldung möglich.
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