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Kostenübernahme bei der Kinderbrille

Was übernimmt die Krankenkasse?

Kostenbeitrag Kinderbrille

Das müssen Sie vor dem Kauf einer Kinderbrille wissen

Sobald der Kauf einer Kinderbrille ansteht, entstehen häufig die Fragen; was wird von der Krankenkasse übernommen oder wie hoch ist überhaupt die Kostenbeteiligung der Krankenkassen, insbesondere unter welchen Umständen. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie Sie zur Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse kommen.

Welche Kosten werden denn überhaupt übernommen?

Hier die gute Nachricht für alle Eltern mit Kinder unter 18 Jahren. Im Grunde werden die Kosten für eine Kinderbrille durch die Grundversicherung von den Krankenkassen, bis zum 18. Lebensjahr übernommen. Bei Kindern, welche an einer angeborenen Sehbehinderung oder auch unter Geburtsbrechen leiden, werden diese Kosten vollständig bis zum 20. Lebensjahr durch die IV (Invalidenversicherung) gedeckt.

Die Grundversicherung beteiligt sich mit einem jährlichen Betrag von bis zu 180 Franken. Bekanntlich ändern sich die Sehstärken der Kinder von Jahr zu Jahr, so ermöglicht der jährliche Beitrag auch eine leichtere jährliche Neuanschaffung der Sehhilfe. Die Grundvoraussetzung für die Beteiligung der Krankenkasse ist, ein ärztlich ausgestelltes Rezept. Erst dann können sie die Zahlung abrechnen lassen.

Achtung: Franchise – Zusätzliche Kosten

Nicht zu vergessen – die Franchise gilt auch hier noch! Auch beim Kauf einer Kinderbrille fällt der Selbstbehalt an. Ist die Franchise höher als CHF 0.-, müssen Sie die Kosten tragen und zu der Franchise dazu noch zusätzliche 10 Prozent Selbstbehalt. Daher raten wir stets die niedrigste Franchise, beim Abschluss der Grundversicherung, für Ihre Kinder auszuwählen. So erhalten Sie die maximalen Kostenbeiträge.

Zögern Sie nicht und fordern Sie heute noch Ihre Krankenkassen-Offerte kostenlos und unverbindlich an.