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Die Grundversicherung (KVG)

4 wichtige Fakten über die Grundversicherung

Die Wahl der richtigen Grundversicherung

Die Grundversicherung

Seit dem Jahr 1996 besteht für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz eine obligatorische Krankenversicherung. Diese ist im Krankenversicherungsgesetz geregelt. Die Grundversicherung biete einen Versicherungsschutz bei Krankheit oder Unfall. Sie können Ihre Krankenkasse selber frei wählen: Per Gesetz muss jede Krankenkasse jeden Antragsteller aufnehmen.

Der Krankenversicherungsmarkt in der Schweiz ist sehr unterschiedlich. Wir zählen über 50 Krankenkassen. Nicht jeder Versicherer bietet alle Modelle der Grundversicherung an. Die Höhe der monatlichen Prämien variiert je nach Krankenversicherer, gewähltem Modell und Franchise stark. Daher ist es wichtig, Angebote von Krankenkassen zu vergleichen.

Nur so finden Sie den richtigen Versicherungsschutz zum besten Preis. Unser Krankenkassenvergleich unterstützt Sie dabei: Wir stellen die richtigen Fragen. Verstehen den gesamten Markt und finden so die optimale Versicherung für Sie und Ihre Familie.

Die Prämie bei der Grundversicherung

So entwickeln sich die Krankenkassen Prämien

Darum gibt es aber auch keine einheitlichen Prämien. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG), teilt die Krankenkassen in sogenannte Prämien-Regionen ein. Versicherungen sind verpflichtet, die dort anfallenden Krankheitskosten zu übernehmen. Dies führt letztlich zu Preisunterschieden in den verschiedenen Regionen. Daher wirkt sich das geltende Territorialprinzip auch auf die Prämienhöhe aus.

Neben dem Wohnkanton können weitere Faktoren die Prämienhöhe beeinflussen. Dazu zählt das ausgewählte Modell, Anbieter/Krankenkasse als auch die Franchise.

Freie Wahl der Krankenkasse im Wohnkanton: Alle Schweizerinnen und Schweizer können ihre Krankenkasse frei wählen. Es muss nur eine Voraussetzung erfüllt sein – dass die Krankenkasse natürlich im eigenen Wohnkanton tätig ist.

Ein grosser Nachteil der Grundversicherung war, dass diese sich nur an Leistungen beteiligt, welche nur im Kanton des Wohnsitzes erbracht werden. Diese Regelung wurde jedoch gelockert. Seit 2012 werden auch Heil- und Krankenhauskosten in Krankenhäusern ausserhalb des Wohnortes erstattet. Die einzige Grundvoraussetzung bestehen darin, dass die Klinik auf der Spitalliste ausgeführt werden muss und nicht mehr als der Wohnkantons kosten darf.

Die Franchise bei der Grundversicherung

Franchise Unterschiede der Prämien

Zusammen mit dem Selbstbehalt bildet die Franchise deine Beteiligung an entstandenen Kosten durch medizinische Leistungen. Alle Kosten, die bis zur gewählten Höhe der Franchise innerhalb des Kalenderjahrs entstehen, musst du selber begleichen.

Vorerst muss du Franchise erreicht werden. Wenn weiter Kosten entstehen, beteiligst du dich mit einem Selbstbehalt von 10 %. Der Rest wird von deiner Krankenkasse übernommen.

Diese Jahresfranchise gibt es:

Du kannst jährlich die Franchise anpassen. Hier gilt folgendes, je höher die Franchise ist, desto niedriger ist die Prämie.

Franchise für Erwachsene (+18)

Rabatt auf die Jahresprämie

CHF 300.-

Kein Rabatt

CHF 500.-

CHF 140.-

CHF 1'000.-

CHF 490.-

CHF 1'500.-

CHF 840.-

CHF 2'000,-

CHF 1'190.-

CHF 2'500.-

CHF 1'540.-

Franchise für Kinder (0-18)

Rabatt auf die Jahresprämie

CHF 0.-

Kein Rabatt

CHF 100.-

CHF 70.-

CHF 200.-

CHF 140.-

CHF 300.-

CHF 210.-

CHF 400,-

CHF 280.-

CHF 500.-

CHF 350.-

CHF 600.-

CHF 420.-

Der Selbstbehalt nach der Franchise

Graif Franchise und Selbstbehalt bei der Grundversicherung

Der Selbstbehalt ist ein bestimmter Anteil, welche du an den entstandenen Gesundheits-Kosten selber beteiligst. Selbstbehalte können sowohl in der Grund- als auch in der Zusatzversicherung erhoben werden.

Zuerst muss die gewählte Franchise ausgeschöft werden. Im Anschluss kommt der Selbstbehalt der Grundversicherung zum Tragen. Der Selbstbehalt beträgt 10 % der Behandlungskosten. Die Obergrenze beträgt CHF 700 pro Kalenderjahr. Ausnahmen gibt es für Kinder, Schwangerschaft und Kosten, die durch Medikamente und/oder Unfälle entstehen.

Im Gegensatz zur Franchise ist der Selbstbehalt in der Grundversicherung nicht wählbar. Bei der Zusatzversicherung wiederum gibt es zwischen den Anbietern viele wählbare Unterschiede.

4 Modelle der Grundversicherung

Die Grundversicherungs-Modelle

Standard-Modell

Das Standard-Modell wird auch «Freie-Arztwahl» oder «das traditionelle Modell» genannt und gilt quasi als ein Basismodell der Grundversicherung. Bei diesem Modell darfst du frei entscheiden, welchen Arzt du bei einer Beschwerde aufsuchen willst.

KVG-Modell - Hausarztmodell

Hausarzt-Modell

Bei der Wahl des Hausarzt-Modells musst du im Vorhinein deinen Hausarzt angeben. Bei einem Krankheitsfall, musst du zuerst deinen Hausarzt aufsuchen. Die Prämien dieses -Modells sind in der Regel günstiger als die beim traditionellen Modell.

Alle Grundversicherung Modelle

HMO-Modell

Beim HMO-Modell wird auch «Ärztehaus-Modell» genannt. Hier musst du bei Krankheit die nächste Gruppenpraxis aufsuchen. Dieses Grundversicherungs-Modell ist im Vergleich zum Freie-Arztwahl-Modell bis zu 25 Prozent günstiger.

Krankenkassen Grundversicherung

Telmed-Modell

Das Telmed-Modell wird von den meisten auch «Telefon-Modell» genannt. Hierbei wendest du dich bei Krankheitsfall oder Beschwerden telefonisch an eine Ärzte-Hotline. Die Mediziner erläutern dir am Telefon, wie du in deinem Fall vorgehen sollst. Beim Telmed-Modell profitierst du von einem höheren Prämienrabatt.

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