Spitalzusatzversicherung: Leistbar und im Notfall sogar unbezahlbar
Ein Spitalaufenthalt ist nie besonders angenehm. Jedoch kann er aber zumindest komfortabler gestaltet werden – durch den Abschluss einer Spitalzusatzversicherung. Denn sie kommt für Kosten auf, die über die Leistungen der Grundversicherung hinausgehen.
Die obligatorische Grundversicherung ist natürlich eine gute Sache: Seit 1996 deckt sie die Kosten ab für die medizinische Prävention, die Behandlung von Krankheiten, die Versorgung nach Unfällen – sofern man nicht anderweitig versichert ist – und die Vor- und Nachsorge bei Schwangerschaft. Sie kommt dabei nicht nur für Notfallbehandlungen in allen öffentlichen Spitälern der Schweiz auf, sondern auch für Wahlbehandlungen im Listenspital des Wohnkantons.
Sogar eine Behandlung in einem anderen Kanton oder einem Spital, das nicht auf der Spitalliste aufgeführt ist, ist versichert – vorausgesetzt sie ist nicht teurer als die entsprechende Versorgung im Listenspital.
Freie Arzt- und Spitalwahl
Bessere Genesung und mehr Privatsphäre
Viele stellen sich daher die Frage, welche zusätzlichen Vorteile ein Spitalzusatz bringen würde, der als Ergänzung zur Grundversicherung angeboten wird. Tatsächlich kann eine Spitalzusatzversicherung – je nach Ihrer Situation und Ihren Bedürfnissen – sinnvoll sein. Denn sie kommt für Kosten auf, die über die Leistungen der obligatorischen Krankenversicherung hinausgehen.
Sie deckt zum einen die Behandlung durch einen Spezialisten Ihrer Wahl in einem von Ihnen gewünschten Spital. Zum Teil sind auch Operationen im Ausland möglich. Zum anderen begründet die bessere Versicherung auch Ihren Anspruch auf mehr Privatsphäre im Zweibett- oder Einzelzimmer.
Kürzere Wartezeiten und bessere Behandlung
Unverzügliche Fürsorge für schnellere Heilung
Weitere Vorteile der Versicherung: Sie müssen nicht lange auf Ihre Wahlbehandlung warten und haben mehr Flexibilität bei der Wahl des Operationstermins. Während bei Grundversicherten schon bis zu sechs Monate vergehen können, bevor sie zum Beispiel einen Termin für ihre Hüft-OP erhalten, werden Patientinnen und Patienten mit halbprivater Spitalzusatzversicherung innerhalb von zwei Wochen, solche mit Privatversicherung innerhalb eines Tages operiert.
Zudem kommen bei Ihnen die modernsten Methoden, Techniken, Therapien und Materialien zum Einsatz. Auch Kost und Logis für eine anschliessend möglicherweise nötige Kur oder Rehabilitation in einer Einrichtung Ihrer Wahl sind durch die Spitalzusatzversicherung gedeckt. Gleiches gilt für den Aufenthalt in Suchtkliniken oder Psychiatrien.
Welche Versicherung ist die richtige?
Modelle und Arten der Spitalzusatzversicherung
Welche Versicherung ist die richtige?
Die Krankenkassen bieten unterschiedliche Versicherungsmodelle an. Welches das richtige für sie ist, hängt davon ab, welche Leistungen und wie viel Komfort Sie sich wünschen. Zur Verfügung stehen folgende Optionen:
Was kostet die zusätzliche Absicherung?
Ihre Prämie hängt davon ab, für welche Option Sie sich entscheiden. Am günstigsten ist die „kleine Deckung“ (allgemeine Spitalabteilung), am teuersten die private Abteilung. Ein Krankenkassenvergleich lohnt sich. Denn sowohl bei den Leistungen als auch bei den Prämien und der Höhe der Kostenerstattungen und Selbstbehalte gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Anbietern.
Manche bieten auch Kollektivverträge für Formen und Vereine oder Schadensfreiheits-, Familien- und Prämienrabatte für Mehrjahresverträge an. Der Krankenkassen Vergleich hilft Ihnen nicht nur bares Geld zu sparen, sondern sorgt dafür, dass Sie im Fall der Fälle bestens abgesichert sind und sich voll auf Ihre Genesung konzentrieren können.