Allgemeines:
Wenn man sich bei der Wahl der Grundversicherung auf das Hausarztmodell festgelegt hat, ist zukünftig eine freie Arztwahl ausgeschlossen. Stattdessen steht im Falle einer Erkrankung immer ein bestimmter Allgemeinmediziner bzw. der sogenannte Hausarzt als erster Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Hausarztmodell bedeutet konkret, dass bei Vorliegen einer Erkrankung zunächst der jeweilige Hausarzt für die adäquate Behandlung des Patienten allein verantwortlich ist.
Erst wenn der zuständige Hausarzt nicht ausreichend helfen kann, wird er die Überweisung an einen Facharzt oder an ein Krankenhaus beantragen. Daher wird die grosse Mehrheit der Krankenkassen die Kosten für ärztliche Zweitmeinungen nicht übernehmen.
Achtung:
Im akuten gesundheitlichen Notfall können Sie eigenständig ohne vorherige Überweisung ein Krankenhaus oder einen Notfallarzt konsultieren. Das gilt ebenfalls für Besuche beim Gynäkologen oder Augenarzt.
Zusätzlich ist es dem Kinderarzt erlaubt, ein im Hausarztmodell versichertes Kind zu untersuchen, ohne vorausgegangene Behandlung vom Hausarzt.
Krankenkassen Vergleich und Wechsel:
Jedoch wird das Hausarztmodell nicht von allen Krankenkassen unterstützt, sodass bei Interesse an diesem Modell eventuell ein Krankenkassen Wechsel erforderlich ist. Weiterhin stellt nicht jede Krankenkasse alle Modelle der Grundversicherung bereit. Zumal auch die Höhe der monatlichen Prämien extrem verschieden ist.
Demnach ist es unabdingbar, regelmäßig einen detaillierten Krankenkassenvergleich durchzuführen. Nur auf diese Weise wird für sie die finanziell angemessene Grundversicherung bei diesem Modell sichergestellt. Schliesslich existieren bei diesem hausärztlichen Modell keinerlei Unterschiede in den Leistungen. Im Endeffekt lassen sich bei identischer Versicherungsleistung mit einem Krankenkassen-Wechsel bis zu 25 Prozent der monatlichen Versicherungsprämien sparen.