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Krankenkasse bei Arbeitslosigkeit – 7 wichtige Fakten

Was Sie wissen müssen

Darüber geht es hier:

🧾
Erfahren Sie, wie Ihre Krankenversicherung geregelt bleibt, auch wenn Sie arbeitslos werden.

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Lernen Sie, wie Sie bei sinkendem Einkommen eine Prämien-verbilligung beantragen können, um die Kosten zu reduzieren.

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Vergleichen Sie, welche Leistungen während der Arbeitslosigkeit übernommen werden und wie Sie unnötige Kosten vermeiden können.

Gekündigter Mitarbeiter trägt seine Sachen vom Arbeitsplatz raus

Wenn Sie gekündigt werden, taucht oft die Frage auf: Was passiert mit meiner Krankenversicherung? In der Schweiz bleibt die Versicherungspflicht auch während der Arbeitslosigkeit bestehen. Das bedeutet, dass Sie weiterhin krankenversichert sind, jedoch selbst für die Zahlung der Prämien verantwortlich bleiben. Erwerbslosigkeit ändert also nichts an Ihrer Verpflichtung zur Krankenversicherung.

Eine Entlastung bietet die Möglichkeit der Prämienverbilligung. Wenn Ihr Einkommen sinkt, können Sie beim Kanton Unterstützung beantragen. So lassen sich die monatlichen Prämien spürbar senken und an Ihre finanzielle Situation anpassen.

1. Krankenversicherungspflicht bleibt bestehen

Auch wenn Sie arbeitslos werden, bleibt die Krankenversicherung obligatorisch. Jeder Schweizer Bürger ist verpflichtet, eine Grundversicherung abzuschliessen, unabhängig von seiner beruflichen Situation. Das bedeutet, dass Sie auch ohne Einkommen weiterhin krankenversichert sein müssen.

2. Wer zahlt die Krankenkassenprämien bei Arbeitslosigkeit?

Während der Erwerbslosigkeit sind Sie weiterhin selbst für die Zahlung Ihrer Krankenkassenprämien verantwortlich. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) übernimmt nicht die Kosten für Ihre Krankenversicherung. Das bedeutet, dass Sie die Prämien für Ihre Grundversicherung weiterhin monatlich zahlen müssen, unabhängig davon, ob Sie Arbeitslosengelder beziehen.

3. Anspruch auf Prämienverbilligung prüfen

Ist man arbeitslos, kann das Einkommen stark sinken. In diesem Fall lohnt es sich, eine Prämienverbilligung zu beantragen. Jede Person mit geringem Einkommen kann bei ihrem Wohnkanton eine Unterstützung für die Krankenversicherung anfordern. Diese finanzielle Hilfe kann die monatlichen Prämien deutlich senken und wird vom Kanton direkt an Ihre Krankenkasse gezahlt.

Voraussetzungen für die Prämienverbilligung:

  • Geringes Einkommen oder Erhalt von Arbeitslosengeld (ALV)
  • Wohnsitz in der Schweiz
  • Antragstellung beim Kanton

4. Zusatzversicherung bei Arbeitslosigkeit

Zusatzversicherungen wie Zahn-, Spital- oder ambulante Versicherungen sind nicht obligatorisch und können individuell angepasst oder gekündigt werden. Wenn Sie finanzielle Engpässe haben, könnte es sinnvoll sein, Ihre Zusatzversicherungen zu überdenken. Prüfen Sie, welche Zusatzleistungen wirklich notwendig sind, oder ob Sie diese während der Arbeitslosigkeit kündigen oder aussetzen können.

5. Wechsel der Krankenkasse in Betracht ziehen

In Zeiten der Erwerbslosigkeit ist es besonders wichtig, die Kosten im Blick zu behalten. Wenn Ihre aktuelle Krankenkasse zu teuer ist, können Sie überlegen, zu einer günstigeren Kasse zu wechseln. Die meisten Krankenkassen bieten ähnliche Leistungen an, doch die Prämien können stark variieren. Ein Krankenkassenvergleich kann Ihnen helfen, das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.

6. Auslandaufenthalt während der Arbeitslosigkeit

Planen Sie, während der Arbeitslosigkeit ins Ausland zu ziehen oder dort zu leben? In diesem Fall gelten besondere Regeln für die Krankenversicherung. Wenn Sie die Schweiz verlassen, erlischt in der Regel Ihre Pflicht zur Krankenversicherung. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder bei der zuständigen Behörde, welche Versicherungsbedingungen für den Auslandsaufenthalt gelten und ob Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen können.

7. Was passiert bei einem Unfall?

Auch wenn Sie arbeitslos sind, sind Sie bei Unfällen abgesichert. Personen, die Arbeitslosengelder (ALV) beziehen, sind über die SUVA (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) gegen Unfälle versichert. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen und Rehabilitationsmassnahmen nach einem Unfall.

Was deckt die Unfallversicherung der SUVA?

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen die Grundversicherung die Kosten ganz oder teilweise übernimmt, z. B.:

  • Arztbesuche
  • Spitalaufenthalte
  • Medikamente
  • Rehabilitationskosten

Vergleich der Kosten: Arbeitslos und berufstätig

Leistung Während der Beschäftigung Während der Arbeitslosigkeit
Krankenkassenprämien Arbeitnehmer zahlt Prämien Versicherter zahlt Prämien selbst
Unfallversicherung Arbeitgeber zahlt Beiträge SUVA übernimmt bei ALV-Bezug
Prämienverbilligung Kein Anspruch bei hohem Einkommen Anspruch bei geringem Einkommen möglich
Zusatzversicherungen Individuell Können angepasst oder gekündigt werden

Zusammengefasst: Ihre Krankenversicherung bei Arbeitslosigkeit gut regeln

Wenn Sie arbeitslos werden, ändert sich einiges, aber die Krankenversicherung bleibt unverändert wichtig. Es ist entscheidend, Ihre Krankenversicherung bei Erwerbslosigkeit im Auge zu behalten und mögliche finanzielle Unterstützung wie eine Prämienverbilligung zu beantragen. Auch der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse kann eine sinnvolle Option sein, um Kosten zu sparen. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Versicherungen zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

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Krankenversicherung während einer Umschulung oder Weiterbildung

Neben der Arbeitslosigkeit gibt es noch weitere Situationen, in denen Sie sich Gedanken um Ihre Krankenversicherung machen sollten. Ein oft vernachlässigter Punkt ist die Umschulung oder Weiterbildung. Viele Menschen entscheiden sich nach einem Jobverlust, eine neue berufliche Richtung einzuschlagen, indem sie sich weiterbilden oder eine Umschulung beginnen. Aber wie sieht es in diesen Fällen mit der Krankenversicherung aus?

Krankenversicherung bei einer Umschulung

Wenn Sie eine von der Arbeitslosenversicherung (ALV) finanzierte Umschulung oder Weiterbildung absolvieren, ändert sich nichts an Ihrer Versicherungspflicht. Wie bei der Arbeitslosigkeit sind Sie weiterhin für die Zahlung Ihrer Prämien verantwortlich. Auch die Unfallversicherung bleibt während einer Umschulung über die SUVA gesichert, solange Sie Arbeitslosengeld beziehen. Sollten Sie während der Umschulung kein Arbeitslosengeld mehr erhalten, müssen Sie zusätzlich eine private Unfallversicherung abschliessen.

Weiterbildung auf eigene Kosten

Falls Sie eine Weiterbildung auf eigene Faust und ohne Unterstützung durch die ALV finanzieren, sollten Sie ebenfalls Ihre Krankenversicherung genau überprüfen. Es kann sinnvoll sein, in dieser Zeit die Kosten durch einen Krankenkassenvergleich zu optimieren. Vielleicht benötigen Sie in dieser Phase weniger medizinische Leistungen oder Zusatzversicherungen, sodass Sie eine günstigere Krankenversicherung wählen können. Auch hier besteht die Möglichkeit, eine Prämienverbilligung zu beantragen, wenn Ihr Einkommen gesunken ist.

Wechsel der Krankenkasse während einer Weiterbildung

Ein Wechsel der Krankenkasse ist während einer Weiterbildung oder Umschulung durchaus sinnvoll, vor allem wenn Ihre finanzielle Situation angespannt ist. Da viele Weiterbildungen zeitintensiv sind und möglicherweise weniger Einkommen generieren, kann es ratsam sein, in eine Krankenkasse mit niedrigeren Prämien zu wechseln. Der Krankenkassenvergleich hilft Ihnen, die besten Angebote für Ihre neue Lebenslage zu finden.

Besondere Vorsicht bei einem längeren Auslandsaufenthalt

Viele Umschulungen oder Weiterbildungen erfordern auch Praktika oder Aufenthalte im Ausland. In diesen Fällen ist besondere Vorsicht geboten. Sobald Sie länger als drei Monate im Ausland sind, erlischt Ihre Versicherungspflicht in der Schweiz. Informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse über die Bedingungen und überlegen Sie, ob es notwendig ist, sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien zu lassen. Sie sollten in jedem Fall sicherstellen, dass Sie im Ausland über eine Krankenversicherung verfügen, die die Kosten für medizinische Behandlungen und eventuelle Rücktransporte in die Schweiz abdeckt.

Was tun, wenn Sie nach der Umschulung oder Weiterbildung weiterhin ohne Beschäftigung bleiben?

Sollten Sie nach der Umschulung oder Weiterbildung keinen direkten Übergang in eine Festanstellung finden, bleiben Sie weiterhin arbeitslos. In diesem Fall gelten dieselben Regelungen wie während der Arbeitslosigkeit: Sie müssen weiterhin die Prämien für die Krankenversicherung selbst zahlen und können gegebenenfalls eine Prämienverbilligung beantragen.

Fazit: Krankenversicherung auch bei Weiterbildung und Umschulung gut geregelt

Ob während einer Umschulung, Weiterbildung oder längeren Arbeitslosigkeit – Ihre Krankenversicherung bleibt stets ein zentraler Punkt, den Sie im Blick behalten sollten. Besonders in Zeiten, in denen das Einkommen sinkt oder wegfällt, ist es wichtig, Ihre Versicherungen zu überprüfen und anzupassen. Nutzen Sie den Krankenkassenvergleich, um Ihre Prämien zu optimieren, und denken Sie daran, bei finanziellen Engpässen die Möglichkeit der Prämienverbilligung zu prüfen. So bleiben Sie auch in diesen Phasen des beruflichen Wandels gut versichert und können sich auf Ihre Zukunft konzentrieren.

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